Der Vorstand des TSV Donndorf-Eckersdorf und der Vereinsausschuss haben sich in gemeinsamer Beschlussfassung die nachfolgende Geschäftsordnung gegeben.
§3 - Aufgabenverteilung
Vorrangig haben die einzelnen Vorstands- und Vereinsausschussmitglieder folgende Aufgaben, um die sie sich eigenverantwortlich kümmern:
1. Vorsitzender:- Vertreter des Vereins im Sinne des § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich;
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Vertreter des Vereins in der Öffentlichkeit;
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Ansprechpartner aller Mitglieder sowie Nichtmitglieder;
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Überwachung aller Abteilungen;
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zeichnungsberechtigt bei allen Geldinstituten.
2. Vorsitzender:- Kontaktmann zu allen Abteilungen;
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Gewinnung von Sponsoren;
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zuständig für die Prüfung der Erforderlichkeit baulicher Maßnahmen (Reparaturen, Umbauten u. ä.) am Sportheim und am Vereinsgelände im Schlosspark;
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zuständig für die Durchführung und Einteilung von Arbeitsdiensten.
3. Vorsitzender:- Vertretung des 2. Vorsitzenden.
Organisationsleiter:- Organisation von Veranstaltungen;
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Aufstellung und Überwachung des Planes für die Sportheimbewirtung;
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Vermietung des Sportheimes an Mitglieder und Nichtmitglieder für private Zwecke (Geburtstage, Polterabende u. ä.);
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regelmäßige Prüfung des Heizölbestandes und Veranlassung einer Nachbestellung, Ansprechpartner bei Störungen der Heizung;
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Ansprechpartner für Platzwartfragen;
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Ansprechpartner für Materialbeschaffungen (Tore, Netze, Eckfahnen etc.);
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Ansprechpartner für die Flutlichtanlage;
Kontrolle der Sauberkeit des Sportheimes.
1. Kassierer:- Führung des Kassenbuchs;
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verantwortlich für die ordnungsgemäße Buchung der Ein- und Ausgaben;
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Erstellung der Jahresabschlüsse im Zusammenwirken mit dem Steuerberater;
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Erstellung und Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen im Zusammenwirken mit dem Steuerberater;
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zeichnungsberechtigt bei allen Geldinstituten,
Führung einer Mitgliederliste unter Berücksichtigung der Eintrittserklärungen und Kündigungen;
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Einziehung der Mitgliedsbeiträge;
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Erstellung aller erforderlichen Anträge für Zuschüsse etc.;
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Vertretung des Vereins (nur gemeinsam mit dem ersten Schriftführer) im Falle der Verhinderung des ersten Vorsitzenden.
2. Kassierer:- Vertreter des 1. Kassierers, jedoch ohne Befugnis, den Verein zu vertreten;
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Organisation und Einteilung der Platzkassierer bei Heimspielen der 1. und 2. Mannschaft;
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Abrechnung der Eintrittsgelder mit den Platzkassierern;
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Einteilung der Platzordner.
1.Schriftführer:- Führung der Sitzungsprotokolle;
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Weiterleitung von Unfallmeldungen an den Verband;
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Archivierung sämtlicher Sitzungsprotokolle;
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Vertretung des Vereins (nur gemeinsam mit dem ersten Kassierer) im Falle der Verhinderung des ersten Vorsitzenden.
2. Schriftführer:- Vertreter des 1. Schriftführers, jedoch ohne Befugnis, den Verein zu vertreten.
Pressesprecher:- Stadionsprecher;
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Erstellung der Spielberichte für die Medien;
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Erstellung des Vereinsmagazins „Sport-Info“;
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Verteilung der „Sport-Info“;
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Gewinnung von Werbeanzeigen für die „Sport-Info“;
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Gewinnung von Werbepartnern/Sponsoren;
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Betreuung der Schiedsrichter.
Spielleiter 1. Mannschaft (Fußball):- Organisation des Spielbetriebes der 1. Mannschaft;
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fristgerechte Ergebnismeldung an den BFV;
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Anwerben von aktiven Mitgliedern;
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Abwicklung der Passangelegenheiten der 1. Mannschaft;
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fristgerechte Meldung der Erwachsenen-Mannschaften zum Spielbetrieb jeder Saison beim BFV;
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Regelung der Sportkleidung in Verbindung mit dem Vorstand;
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Überwachung der Sauberkeit in den Kabinen, Duschräumen und im Treppenhaus.
Spielleiter 2. Mannschaft (Fußball):- Organisation des Spielbetriebes der 2. Mannschaft;
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fristgerechte Ergebnismeldung an den BFV;
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Anwerben von aktiven Mitgliedern;
Abwicklung der Passangelegenheiten der 2. Mannschaft;
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Überwachung der Sauberkeit in den Kabinen, Duschräumen und im Treppenhaus.
Spielleiter Alte Herren (Fußball):- Organisation des Spielbetriebes der AH-Mannschaft;
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Fristgerechte Ergebnismeldung an den BFV;
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Anwerben von aktiven Mitgliedern;
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Abwicklung der Passangelegenheiten der AH- Mannschaft;
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Überwachung der Sauberkeit in den Kabinen, Duschräumen und im Treppenhaus.
Jugendleiter (Fußball):- Verantwortlichkeit für die Jugendabteilungen
A-Jugend, B-Jugend, C-Jugend und D-Jugend;
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Ansprechpartner für die Betreuer der vorgenannten Jugendabteilungen;
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fristgerechte Meldung der Mannschaften der vorgenannte Jugendabteilungen zum Spielbetrieb jede Saison beim BFV;
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Abwicklung der Passangelegenheiten der vorgenannten Jugendabteilungen;
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Anwerben von aktiven Mitgliedern;
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Regelung der Sportkleidung in Verbindung mit dem Vorstand;
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Überwachung der Sauberkeit in den Kabinen, Duschräumen und im Treppenhaus.
Schülerleiter (Fußball):- Verantwortlichkeit für die Jugendabteilungen E-Jugend, F-Jugend und G-Jugend;
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Ansprechpartner für die Betreuer der vorgenannten Jugendabteilungen;
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fristgerechte Meldung der Mannschaften der vorgenannte Jugendabteilungen zum Spielbetrieb jede Saison beim BFV;
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Abwicklung der Passangelegenheiten der vorgenannten Jugendabteilungen;
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Anwerben von aktiven Mitgliedern;
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Regelung der Sportkleidung in Verbindung mit dem Vorstand;
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Überwachung der Sauberkeit in den Kabinen, Duschräumen und im Treppenhaus.
Betreuer der Jugendmannschaften:- Organisation des Spielbetriebs der jeweiligen Jugendmannschaft;
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Ausfüllen der Formulare (Spielberichte) und Weiterleitung;-
Linienrichter, Halbzeitversorgung;
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fristgerechte Ergebnismeldung an den BFV;
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Überwachung der Sauberkeit in den Kabinen, Duschräumen und im Treppenhaus.
Abteilungsleiter Tennis:- Organisation des Spiel- und Trainingsbetriebs der Abteilung Tennis;
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Anwerben von aktiven und passiven Mitgliedern;
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Abwicklung der – soweit erforderlich – Meldungen und Passangelegenheiten;
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Ansprechpartner für – soweit vorhanden – Unterabteilungen wie Jugendmannschaften.
Abteilungsleiter Tischtennis:- Organisation des Spiel- und Trainingsbetriebs der Abteilung Tischtennis;
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Anwerben von aktiven und passiven Mitgliedern;
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Abwicklung der – soweit erforderlich – Meldungen und Passangelegenheiten;
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Ansprechpartner für – soweit vorhanden – Unterabteilungen wie Jugendmannschaften.
Abteilungsleiter Volleyball: - Organisation des Spiel- und Trainingsbetriebs der Abteilung Volleyball;
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Anwerben von aktiven und passiven Mitgliedern;
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Abwicklung der – soweit erforderlich – Meldungen und Passangelegenheiten;
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Ansprechpartner für – soweit vorhanden – Unterabteilungen wie Jugendmannschaften.
Abteilungsleiter Turnen/Damengymnastik:- Organisation des Spiel- und Trainingsbetriebs der Abteilung Turnen/Damengymnastik;
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Anwerben von aktiven und passiven Mitgliedern;
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Abwicklung der – soweit erforderlich – Meldungen und Passangelegenheiten;
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Ansprechpartner für – soweit vorhanden – Unterabteilungen wie Jugendmannschaften.
Abteilungsleiter Triathlon:- Organisation des Spiel- und Trainingsbetriebs der Abteilung Triathlon;
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Anwerben von aktiven und passiven Mitgliedern;
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Abwicklung der – soweit erforderlich – Meldungen und Passangelegenheiten;
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Ansprechpartner für – soweit vorhanden – Unterabteilungen wie Jugendmannschaften.
Kein Vereinsausschussmitglied ist befugt, im Namen des Vereins und/oder auf Rechnung des Vereins und/oder zulasten des Vereins Verträge abzuschließen, Aufträge zu erteilen und/oder Ausgaben zu tätigen, soweit es nicht vorab mit dem Vorstand abgesprochen wurde und die vorherige Zustimmung des ersten Vorsitzenden bzw. im Falle dessen Verhinderung die vorherige gemeinsame Zustimmung des ersten Kassierers und des ersten Schriftführers eingeholt wurde.